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Veranstalter: Box-Verband Weser-Ems e.V.

Veranstaltungstermine/Kosten/Orte ➢

11.02.2023, Vorrunde (700,00 €) ➢

18.02.2023, Zwischenrunde (800,00 €) ➢

25.02.2023, Halbfinale (900,00 €) ➢

04.03.2023, Finale (1000,00 €)

Die Kosten des Kampfgerichts werden vom BVWE getragen. Die Arztkosten trägt der Veranstalter. Bewerbungen für die jeweiligen Veranstaltungen, Bitte bis zum 11.01.2023 per mail an : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Vergabe nach Eingang !

Technische Richtlinien: ➢

Neben der Ausschreibung enthaltenen Regelungen sind die gültigen DBV-Wettkampf-Bestimmungen (WB) maßgebend.

Wettbewerb: ➢ Sämtliche Alters- und Gewichtsklassen lt. WB (m./w.) vom 28.01.2022 Meldegebühr: ➢ Je Teilnehmer 15,00 € Die Meldegebühr ist vor dem ersten Wettkampfeinsatz an das oben genannte BVWE-Konto zu überweisen und der Überweisungsbeleg an der Waage vorzulegen !

Teilnahme: ➢ Alle Sportler/innen, die im Besitz eines gültigen DBV- Startausweises sind und keiner Sperre unterliegen. Die Ärztliche Boxtauglichkeitsbescheinigung muss im Startausweis eingetragen sein. Es ist die Pflicht jedes Trainers dies zu überprüfen. Ab Vollendung des 30. Lebensjahres (Stichtag) durch den LV-Arzt. Die Prüfmarke für 2023 muss im Startausweis vorhanden sein. Ab Vollendung des 40. Lebensjahres ist keine Teilnahme möglich. ➢ Es sind auch die DBV-Kader- und Ligaboxer zu melden. Sportler/innen, die nicht für die BVWEMeisterschaften 2023 gemeldet werden, erhalten für die Niedersachsenmeisterschaften 2023 keine Startgenehmigung. ➢

Jeder teilnehmende Sportler muss mindestens 2 Kämpfe bestritten haben. (Ausnahme Mädchen/Frauen) ➢ Die Sportler/innen werden je nach Leistungsfähigkeit in die Elite-/A-/B- oder C-Klasse eingeteilt. In den Jugendaltersklassen wird nur nach Bedarf eine C-Klasse eingerichtet. Boxer/innen, die auch Kickboxen oder artverwandte Kampfsportarten betreiben, werden mindestens in die B-Klasse eingestuft. Bei Meldungen ist anzugeben, ob der/die Sportler/inn diese Sportarten betreibt oder betrieben hat. Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss aus den Meisterschaften. ➢ Der/die Sportler/inn hat beim Wiegen den Startausweis abzugeben. Ist dieser fehlerhaft (z.B fehlende Lizenzmarke, Unterschrift, Vereinstempel etc.) oder ist der Sportler unrasiert, so hat der/die Sportler/inn 30 Minuten Zeit, die Fehler zu beheben und erneut an der Waage zu erscheinen. Für diese Verfehlung wird eine Strafgebühr von 10,00 € fällig. ➢ Bei fehlerhafter oder fehlender Ärztlicher Untersuchung ist ein Start nicht möglich. Auch hier wird eine Strafgebühr von 10,00 € erhoben. ➢ Ehrenwörtliche Erklärungen bei fehlendem Startausweis, sind bei Meisterschaften, nicht möglich !

Meldungen: ➢ Die Vereine melden Bitte per Mail, nur mit der beigefügten Meldeliste und wie in der Musterzeile beschrieben. (ab 25.01.23 bis zum 01.02.2023) an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . !!! Unvollständige und verspätete Meldungen werden nicht berücksichtigt !!!

Wettkampfsperre: ➢ Während der BVWE-Meisterschaft besteht Start- und Veranstaltungsverbot für anderweitige Vorhaben. Ausnahme: NBSV-/DBV-/Ligaeinsätze. Kampfausfall/Atteste: ➢ Bei Ausfall eine/s/r Sportler/s/inn ist sofort der Sportwart zu informieren. Die Benachrichtigung über die Erkrankung (Datum auf dem Attest) muss spätestens am darauffolgenden Tag geschehen. Das Attest ist spätestens beim offiziellen Wiegen vorzulegen. Ansonsten verliert es seine Gültigkeit und es ist Reuegeld zu entrichten. Sportler/innen, die krankheitsbedingt ausfallen, erhalten ab Datum ihres vorgesehenen Kampfes eine einwöchige Schutzsperre. Reuegeld: ➢ Jugendaltersklassen 50,00 €, Männer/Frauen 100,00 € Ersatzgestellung: ➢ Ersatzgestellung ist nur für den ersten Meisterschaftseinsatz des/der ausgefallenden Sportler/s/inn möglich. Kein Ersatz durch bereits ausgefallene Sportler/innen. Erstes Anrecht zur Ersatzgestellung hat der Verein des ausgefallenen Sportlers.

Wiegen/Wiegekommision/Ärztliche Untersuchung: ➢ Das offizielle Wiegen erfolgt 90 min. vor Veranstaltungsbeginn und die offizielle Wiegezeit dauert 30 min. Vorwiegen ist 30 min. vor dem offiziellen Wiegen möglich. ➢ In begründeten Fällen kann Wiegeverlängerung beantragt werden. Der/die verspätete Sportler/inn muss umgehend gewogen werden. Hier entfällt das Vorwiegen. ➢ Alle Sportler haben rasiert auf der Waage zu erscheinen. ➢ Alle Sportler/innen haben in Wettkampfkleidung auf der Waage zu erscheinen. Wiegekommision: ➢ BVWE-Sport- und Jugendwart, Supervisor.

Ärztliche Untersuchung: ➢ Ringarzt, der ab dem Wiegen anwesend sein muss. Ein Kampfrichter als Helfer.

Kampfrunden und Kampfzeit: ➢ Lt. WB. Kampfzeit kann in den B- und C-Klassen unterschritten werden.

Kampfkleidung: ➢ Die Sportler/innen haben zu den Ecken passende Kampfkleidung zu tragen. Hose, Trikot und Kopfschutz Eckengleich.

Kampfgericht: ➢ Wird vom BVWE-Kampfrichterobmann nominiert. Wettkampfleitung: ➢ BVWE-Sportwarte  Veranstaltungsaufsicht: ➢ Supervisor Proteste: Lt. WB. Protestgebühr: 1. Instanz 50,00 €, 2. Instanz 100,00 €

Ausrichter: ➢ Der jeweilige Ausrichter stellt eine Waage. Diese Waage muss den Sportler/n/innen mindesten 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zur Verfügung stehen. ➢ Der Ausrichter stellt einen Wiegeraum (Zutritt nur für den zu wiegenden Sportler/inn, dessen Sekundanten und der Wiegekommision). ➢ Der Ausrichter stellt einen Ringarzt, 2 Zeitnehmer (wenigstens einer mit KR-Lizenz), einen Protokollführer und einen mit dem Boxsport vertrauten Ringsprecher. ➢ Der Ausrichter stellt einen der WB entsprechenden Boxring (kein Bodenring) mit den notwendigen Sitz- und Platzmöglichkeiten (Kampfgericht, Offizielle, Sekundanten) ➢ Zu stellen sind zwei Ringuhren, Gong, Punktzettel, Kampfprotokolle, und KO- Meldungen. ➢ Der Ausrichter hat ausreichende Umkleidekabinen (mit Duschmöglichkeiten) für die Sportler (für Frauen separat) und Kampfrichter zu stellen. Weiter sind Räumlichkeiten für die Organisation zur Verfügung zu stellen. Ergänzungen: ➢ Der BVWE stellt dem Ausrichter acht Paar regelkonforme Wettkampfhandschuhe. Diese sind nach den Kämpfen gereinigt zurückzugeben. ➢ Ohne Kampf ist eine Titelvergabe nicht möglich. Auszeichnungen: ➢ Medaillen und Urkunden für den ersten und zweiten Platz.

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommt dieses Merkblatt nach.

  1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter:

Box-Verband Weser-Ems e.V., Hans- Hermann Bünger Südring 45 - 26125 Oldenburg

 

  1. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten/der Datenschutzbeauftragten:

Box-Verband Weser-Ems e.V., Rechtswart Detlef Adena, Grenzstraße 55, 26382 Wilhelmshaven

 

  1. Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Sportbetriebes).

 

Ferner werden personenbezogene Daten zur Teilnahme am Wettkampf-, Turnier- und Spielbetrieb der Landesfachverbände an diese weitergeleitet.

 

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Verbandes sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.

  1. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein und um die Teilnahme am Spielbetrieb der Fachverbände.

 

Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.

 

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Verbandes (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Verbandes besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichtserstattung über die Aktivitäten des Verbandes. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse des Verbandes veröffentlicht.

  1. Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

Personenbezogene Daten der Mitglieder, die am Spiel- und Wettkampfbetrieb der Landesfachverbände teilnehmen, werden zum Erwerb einer Lizenz, einer Wertungskarte, eines Spielerpasses oder sonstiger Teilnahmeberechtigung an den jeweiligen Landesfachverband weitergegeben.

 

Die Daten der Bankverbindung der Mitglieder werden zum Zwecke des Beitragseinzugs an das kontoführende Geldinstitut des Verbandes weitergeleitet.

  1. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:

 

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.

 

Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Verbandschronik im Verbandsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einer Mannschaft, besondere sportliche Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Verbandes an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen Ereignissen und Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Mannschaften zugrunde.

 

Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.

  1. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,

- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,

- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,

- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,

- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,

- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,

- das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO

- das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

  1. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:

Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.

Ende der Informationspflicht

Stand: April 2018

Hallo Sportfreunde,

durch die neue EU Datenschutzgrundverordnung  (DSGVO), die am 25.05.2018 in Kraft tritt, sind wir verpflichtet, die Einwilligung zur Datenverarbeitung von jedem Einzelnen schriftlich einzuholen. Bitte die angefügte Einwilligung ausdrucken, unterschreiben und umgehend senden an

Detlef Adena, Grenzstraße 55, 26382 Wilhelmshaven

 

Einwilligung

in die Datenverarbeitung einschließlich der Veröffentlichung von Personenbildern im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im Box-Verband Weser-Ems e.V. im Folgenden BVWE genannt

Folgende Angaben sind für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlich.

Pflichtangaben:

Geschlecht:                (   ) männlich              (   ) weiblich                (   ) andere

Vorname:                                                      Nachname:

Straße, Hausnummer:                                  PLZ, Ort:

Geburtsdatum:                                              Vereinszugehörigkeit:

(   ) Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung und Ordnungen des Verbandes in der jeweils gültigen Fassung an.

(   ) Die abgedruckten Informationspflichten gemäß Artikel 12 bis 14 DSGVO habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.

                                                                                                                                                         

Ort, Datum                 Unterschrift

                                                                                                                                                         

Ort, Datum                 Unterschriften der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen

                                   bzw. Geschäftsunfähigen

Freiwillige Angaben:

Telefonnummer (Festnetz/mobil):

E-Mail-Adresse:

Ich bin damit einverstanden, dass die vorgenannten Kontaktdaten zu Verbandszwecken durch den Verband genutzt und hierfür auch an andere Mitglieder des Verbandes (z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften) weitergegeben werden dürfen.

Mir ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

 

                                                                                                                                                         

Ort, Datum                 Unterschrift/Unterschriften der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen

                                   bzw. Geschäftsunfähigen

 

Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen

Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen:

(   ) Homepage des Verbandes

 (   ) regionale Presseerzeugnisse

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verband erfolgen.

Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den BVWE nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der BVWE kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.

Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen.

                                                                                                                                 

Ort, Datum                                         Unterschrift

 Bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen:

Bei Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist neben der Einwilligung des Minderjährigen auch die Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Ich/Wir habe/haben die Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung der Personenbilder und Videoaufzeichnungen zur Kenntnis genommen und bin/sind mit der Veröffentlichung einverstanden.

Vor- und Nachname/n des/der gesetzlichen Vertreter/s:                                                               

Datum und Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter/s:                                                             

Der Widerruf ist zu richten an:

Box-Verband Weser-Ems, Rechtswart Detlef Adena, Grenzstraße 55, 26382 Wilhelmshaven

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

in die Datenverarbeitung einschließlich der Veröffentlichung von Personenbildern im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im Box-Verband Weser-Ems e.V. im Folgenden BVWE genannt

Folgende Angaben sind für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses erforderlich.

Pflichtangaben:

Geschlecht:                (   ) männlich              (   ) weiblich                (   ) andere

Vorname:                                                      Nachname:

Straße, Hausnummer:                                  PLZ, Ort:

Geburtsdatum:                                              Vereinszugehörigkeit:

(   ) Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Satzung und Ordnungen des Verbandes in der jeweils gültigen Fassung an.

(   ) Die umseitig abgedruckten Informationspflichten gemäß Artikel 12 bis 14 DSGVO habe ich gelesen und zur Kenntnis genommen.

                                                                                                                                                         

Ort, Datum                 Unterschrift

                                                                                                                                                         

Ort, Datum                 Unterschriften der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen

                                   bzw. Geschäftsunfähigen

Freiwillige Angaben:

Telefonnummer (Festnetz/mobil):

E-Mail-Adresse:

Ich bin damit einverstanden, dass die vorgenannten Kontaktdaten zu Verbandszwecken durch den Verband genutzt und hierfür auch an andere Mitglieder des Verbandes (z.B. zur Bildung von Fahrgemeinschaften) weitergegeben werden dürfen.

Mir ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung der vorbenannten Angaben freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

 

                                                                                                                                                         

Ort, Datum                 Unterschrift/Unterschriften der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigen

                                   bzw. Geschäftsunfähigen

 

 

Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen

Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und in folgenden Medien veröffentlicht werden dürfen:

(   ) Homepage des Verbandes

 (   ) regionale Presseerzeugnisse

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Verband erfolgen.

Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch den BVWE nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der BVWE kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.

Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen.

                                                                                                                                 

Ort, Datum                                         Unterschrift

Bei Minderjährigen bzw. Geschäftsunfähigen:

Bei Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist neben der Einwilligung des Minderjährigen auch die Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Ich/Wir habe/haben die Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung der Personenbilder und Videoaufzeichnungen zur Kenntnis genommen und bin/sind mit der Veröffentlichung einverstanden.

Vor- und Nachname/n des/der gesetzlichen Vertreter/s:                                                               

Datum und Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter/s:                                                             

Der Widerruf ist zu richten an:

Box-Verband Weser-Ems, Rechtswart Detlef Adena, Grenzstraße 55, 26382 Wilhelmshaven

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

An alle NBSV-Vereine

                                                                                                          Oldenburg, 30. März 2017

Liebe Sportfreunde,

bezüglich der Startausweis-Anträge gibt es immer wieder Beanstandungen, die für die Bearbeitung nicht nur zeitaufwendig, sondern auch mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. (Telefon / Porto, etc.)

Zukünftig werden Startausweise mit fehlenden Angaben etc. nicht bearbeitet !!

Nachstehend daher noch einmal die Punkte, die unbedingt zu beachten sind:

  1. Komplette Ausfüllung des Startausweis-Antrages, in sauberer und lesbarer Schrift !
  2. Kopie des Personalausweises etc. beifügen
  3. Das Foto muss passend für den Startausweis zugeschnitten sein,
  4. h. max. Breite 40 mm /

     4.   Gebühren, Stand per 01.04.2017 :

            20 Euro ohne DBV-Marke und Schüler, ab Jahrgang 2005 und jünger mit DBV-Marke

            30 Euro mit DBV-Marke für alle Altersklassen ab Jahrgang 2004

  1. für Flüchtlinge, Asylanten und Ausländer ist unbedingt eine Kopie der Aufenthaltsdokumente für Deutschland sowie eine unterschriebene

‘Ehrenwörtliche Erklärung‘   erforderlich.

(das Formblatt ist auf der Homepage des DBV zu finden).

     6.   Startausweise für die unter Punkt 5 aufgeführten Personen,

bedürfen einer Zustimmung etc. durch die DBV-Geschäftsstelle.

– Zusätzliche Gebühren 20 Euro pro Ausweis.

  1. Kopie des Überweisungsträgers etc. beifügen (NBSV-Konto siehe unten)

Nach Vollendung des 35. Lebensjahres ist eine weitere Wettkampftätigkeit nur mit schriftlicher Zustimmung des Landesverbandsarztes erlaubt.

Ab dem 30. Lebensjahr sind Erstkämpfe nur dann zugelassen, wenn der Sportler den Boxsport als „Breitensport“ (sh. WB § 39) bestreiten möchte.

Ab dem 40. Lebensjahr ist jede Wettkampftätigkeit im DBV untersagt.

Die Startausweise müssen ferner

  1. vom Boxer unterschrieben sein
  2. die ärztliche Untersuchung muss mit Stempel im Startausweis dokumentiert sein.

Bankverbindung

NDS. BOX-SPORT-VERBAND E.V.

HANNOVERSCHE VOLKSBANK EG

IBAN DE50251900010942693000
BIC VOHADE2H

Mit sportlichen Grüßen

-Hans-Hermann Bünger-

 

DA1703311515

Die NBSV-website erreicht ihr ab sofort unter

www.NBSV.eu

 

DA1608191730